AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rottorfer Anhängervermietung,
Bundesstraße 24, 21423 Winsen /Luhe -Rottorf , Inh. Meike Koch
Telefon: 0177 51 32 588
E-Mail: verleih-rottorf.de
Sehr geehrter Geschäftspartner,
unabhängig von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen.
Verleih von Anhängern / Werkzeugen/ Maschinen/ sonstigen Vermietgegenständen
Der Mieter bestätigt die Kenntnisnahme der nachstehenden Mietbedingungen mit seiner Unterschrift im Mietvertrag. Die Mietparteien vereinbaren übereinstimmend zum Mietvertrag die Gültigkeit der folgenden Geschäftsbedingungen:
Zustand/Reparaturen/Nutzer
1. Bei Vorbestellungen von Fahrzeugen und sonstigen Mietgegenständen besteht keine Haftung, wenn das vorbestellte Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters zum vereinbarten Abholtermin nicht einsatzfähig ist. Der Vermieter braucht den Mietgegenstand nicht länger als 1 Stunde nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt bereitzuhalten.
2. Der Vermieter bestätigt, dass sich die zu vermietenden Fahrzeuge, bzw. Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Dachboxen, usw. im verkehrssicheren, technisch einwandfreiem Zustand befinden.
Erkennbare Mängel werden schriftlich im Mietvertrag vermerkt, defekte Fahrzeuge, Werkzeuge oder Maschinen dürfen vom Mieter nicht verwendet werden.
3. Der Mieter hat sich vor Nutzung des Mietgegenstandes mit der Bedienung vertraut zu machen, die Bedienungsanleitungen können beim Vermieter eingesehen werden, diese müssen vor Benutzung des Mietgegenstandes verstanden worden sein. Der Mieter bestätigt, in die Benutzung des Mietgegenstandes eingewiesen worden zu sein.
4. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und sachgemäß zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu beachten. Verschleißartikel (Schleifscheiben, Sägeblätter, usw.) werden zusätzlich zum Mietpreis des Mietgegenstandes abgerechnet. Bei Zweitaktmotoren (Kettensäge, usw.) darf nur spezielles Motomix-Benzin verwendet werden, dies wird vom Vermieter gestellt und wird nach tatsächlichem Verbrauch extra abgerechnet.
Die Mietgegenstände sind vom Mieter ordnungsgemäß zu verschließen und vor Diebstahl zu schützen.
Die Mietanhänger und sonstigen Vermietgegenstände dürfen nur von dazu berechtigten und befähigten Personen geführt und benutzt werden. Beim Mieten von Fahrzeugen muß der Mieter Personalausweis und Führerschein vorlegen, diese dürfen vom Vermieter kopiert und aufbewahrt werden.
Zur Führung der Anhänger / Maschinen ist nur der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person mit der notwendigen Fahrerlaubnis / Befähigung und guter körperlichen und geistigen Verfassung berechtigt.
Eine Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Mietgegenstandes wird vom Vermieter untersagt.
Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob er bzw. von ihm berechtigte Personen sich im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis bzw. Befähigung befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Nutzers wie sein eigenes zu vertreten.
Vor Antritt jeder Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit, insbesondere auch die Sicherung der Ladung, zu prüfen.
Stellt der Mieter Mängel fest sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll aufzuführen.
Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet, es sei denn der Mieter kann auf seine Kosten nachweisen, das der betreffende Reifen schon bei Übernahme des Anhängers beschädigt war.
Die Nutzung der Mietanhänger ist nur innerhalb von Deutschland, Dänemark und die BeNeLux-Staaten erlaubt.
Bei Unfällen, Verkehrsdelikten oder sonstigen Schäden ist der Vermieter SOFORT vom Mieter zu benachrichtigen. Der Mieter muß in diesen Fällen spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, den Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze unterrichten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit notwendig, kann der Mieter eine Werkstatt bis zur voraussichtlichen Höhe von 50 € an Reparaturkosten beauftragen.
Darüber hinausgehende Kosten müssen vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Benutzung der Mietgegenstände
1. Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter, mit dessen Zustimmung auch dessen Mitarbeiter und Mitglieder seiner Familie benutzt werden. Der Mieter hat zu prüfen, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Befähigung ist. Alle den Vertrag berührende Bestimmungen gelten auch für den jeweiligen Nutzer des Mietgegenstandes.
2. Der Mieter verpflichtet sich, Mietfahrzeuge zu keinen rechtswidrigen Zwecken, motorischen Veranstaltungen oder Testzwecken zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
3. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Mietfahrzeuges zu überprüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zu beachten. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist in jedem Fall zu vermeiden.
4. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Zurrgurte und sonstige Zubehörteile wie Zurrösen, Rampen etc. (auch wenn diese vom Vermieter gestellt werden) verantwortlich.
5. Der Mieter verpflichtet sich , bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Mietfahrzeug dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und/oder verändert werden.
6. Dem Mieter ist es untersagt, das Mietfahrzeug zu motorischen Veranstaltungen, zu Testzwecken sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
7. Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Anhängelast, Höchstgeschwindigkeit, usw.) sind einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bei der Nutzung eines Miet-Anhängers mit „100 km/h-Zulassung. Die Vorschriften zum Zugfahrzeug (ABS und Massenverhältnis zum Anhänger etc.) sind zu beachten. !! Die rechtmäßige Nutzung der 100-km/h-Regelung unterliegt grundsätzlich dem Fahrzeugführer !!!
9. Der Mieter verpflichtet sich: a) den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Strassen, vom Zugfahrzeug getrennt abzustellen, b) den Anhänger für die Dauer der Parkzeiten mittels der Diebstahlsicherung gegen Diebstahl. abzusichern.
11. Die Be-/ Endladung der Anhänger darf nur am angekoppelten Zugfahrzeug vorgenommen werden.
12. Bei Nutzung eines Motorradanhängers ist der Mieter verantwortlich für das sichere Verladen und Verzurren der Motorräder.
Die Motorräder dürfen während des Transportes nicht auf dem Ständer stehen. Beim Transport ist auf ein ausgewogene Beladung zu achten. Die Ladungssicherungen sind während des Transportes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf Haftpflicht und Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150 € und ist auf Europa beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß § 7 Gefahrgutverordnung Straße.
Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen benutzt wird. Hingewiesen wird auf folgendes bzgl. der Versicherung: Der Anhänger ist immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert.
Mietpreis
1. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die in der jeweiligen neuesten Preisliste (siehe Homepage des Vermieters) des Vermieters erhaltenen Preise, sofern nicht ein besonderer Mietpreis vereinbart wurde.
Verrechnungsgrundlage sind die jeweils angefangenen 24 Stunden. Sonderpreise gelten nur für den Fall fristgerechter Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht an die Vermietadresse zurück gebracht, hat der Mieter den Vermieter alle anfallenden Kosten zu erstatten, insbesondere Rückführung und Nutzungsausfall.
2. Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von max. 3.000 € verlangen. Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Unfälle, Haftung, Anzeigepflicht
1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Rückgabe ist ein schriftlicher Unfallbericht einzureichen.
2. Eine Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem liegengelassen wurden, sowie für Folgeschäden jeglicher Art ist für den Vermieter ausgeschlossen.
3. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt oder den Vertrag verletzt, usw. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat.
4. Die Haftung des Mieters erstreckt sich neben den Reparaturkosten auch auf Schadennebenkosten wie:
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung sowie Nutzungsausfallkosten.
5. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter voll.
6. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis, das dem Vermieter kein oder ein geringer Schaden entsteht. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden an dem Anhänger oder der Ladung des Mieters entsteht, haftet der Vermieter nicht. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise verursacht wurde.
Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.
Der Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt generell am Firmensitz des Vermieters: Bundesstraße 24, 21423 Winsen / Luhe, OT Rottorf. Hier erfolgt auch die Bezahlung des Mietgegenstandes und der vereinbarten Kaution.
Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, der vermietete Gegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurück gegeben oder dieser gestohlen oder beschädigt wird.
Rückgabe des Mietgegenstandes:
1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Er kann mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit dem Vermieter zurückzugeben.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die Herausgabe des Mietgegenstandes im kompletten Zustand einschließlich des Zubehörs sowie der ausgehändigten Fahrzeugpapiere zu verlangen.
3. Unabhängig vom vereinbarten Mietpreis kann dieser bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter berechnet werden. Bei nicht zeitgemäßer Rückgabe verfällt die Reservierungszusage für den Folgemieter. Daraus ergebene Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
4. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt: mindestens jedoch EUR 25,00.
Allgemeine Bestimmungen
1. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er für die Person, Firma, oder der Organisation, für die er unterzeichnet hat, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner, dass er zum Abschluss des Mietvertrages, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt ist.
2. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist deutsches Recht anzuwenden.
3. Bei Streitigkeiten über oder aus diesem Mietvertrag wird Winsen / Luhe als Gerichtstand vereinbart.
Preise, Preisänderungen
1. Die Preise für die Mietgegenstände verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten ausgewiesenen Preise. Irrtum vorbehalten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.